Finanzielle Förderung für Max-Planck-Veranstaltungen
Ernst-Rudolf-Schloeßmann-Stiftung
Zweck der Ernst-Rudolf-Schloeßmann-Stiftung ist die Förderung der internationalen Begegnung von Wissenschaftlern im Rahmen wissenschaftlicher Veranstaltungen und die Förderung des internationalen wissenschaftlichen Gedankenaustausches. Außerdem ist die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses gleichrangiger Stiftungszweck. Institute der Max-Plack-Gesellschaft können die Förderungswürdigkeit ihrer geplanten Veranstaltung im Harnack-Haus durch die Schloeßmann-Stiftung prüfen lassen.
Soll eine Mitfinanzierung der Veranstaltung durch die Ernst-Rudolf-Schloeßmann Stiftung beantragt werden, so muss eine entsprechende Begründung für die Erfüllung der Förderkriterien (Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses bzw. Förderung der internationalen wissenschaftlichen Begegnung) dem Antrag beigefügt werden. Im Fall einer Mitfinanzierungszusage werden 40 % der Kosten für Raummieten, Tagungstechnik und für Tagungspauschalen von MPG-Mitarbeitern von der Stiftung getragen; die restlichen 60% stellt die Tagungsstätte dem Veranstalter in Rechnung. Alkoholische Getränke und Kosten für externe Gäste werden nicht gefördert.
Für weitere Informationen zur Ernst-Rudolf-Schloeßmann-Stiftung wenden Sie sich bitte direkt an uns.
IMPRS-Förderung
Veranstaltungen von International Max Planck Research Schools, kurz IMPRS, können nach Antrag bei der Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft, ebenfalls bezuschusst werden. Hierfür steht Ihnen Frau Tatjana Cardiano telefonisch unter (089) 2108-1771 oder per Email tatjana.cardiano@gv.mpg.de zur Verfügung.